ARCHITEKTUR- U. INGENIEURBÜRO

Das Architektur- und Ingenieurbüro Herlach wurde 1993 von Ingolf Herlach gegründet und bietet in Zusammenarbeit mit der Herlach Immobilien Entwicklung ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum an.

Seit der Gründung betreuten die mitarbeitenden Architekten, Ingenieure und Bautechniker über
1000 Projekte in den folgenden Bereichen:

ALLE LEISTUNGEN AUS EINER HAND

Architektur- und Ingenieurwissen : Die ideale Kombination von Kreativität und planerischer Sicherheit.
Ihr Vorteil : Damit haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Projekt nicht nur ästhetisch ansprechend geplant, sondern auch allen technischen, statischen und baulichen Anforderungen gerecht wird.

LEISTUNGSANGEBOT

Beim Planen und Realisieren eines Gebäudes müssen die unterschiedlichsten Wünsche und Erfordernisse gegeneinander abgewogen werden. Die fertig gezeichneten Pläne sind das Ergebnis etlicher konstruktiver Lösungsschritte, basierend auf den Wünschen des Bauherren , seinem Finanzierungsrahmen, der Lage und Beschaffenheit seines Baugrundstückes, dem Bebauungsplan, dem von Bund und Ländern geschaffenen Baurecht, dem Nachbarschaftsrecht, dem Natur- und Landschaftsschutz und den kommunalen Bestimmungen.

  • Grundlagenermittlung

    „Der Architekt ermittelt gemeinsam mit dem Bauherrn die Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben und klärt die Aufgabenstellung. Danach wird entschieden, ob noch andere Fachrichtungen beteiligt werden."

  • Vorplanung

    „Mittels Skizzen und Zeichnungen im geeigneten Maßstab nehmen die Vorstellungen des Bauherrn erste Gestalt an. Der Architekt klärt in Vorverhandlungen mit Behörden und Ämtern die Realisierbarkeit des Bauvorhabens und erstellt eine erste Kostenschätzung.“

  • Entwurfsplanung + Kostenermittlung

    „Der Architekt  fertigt  Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten an, in der Regel  im Maßstab 1 : 100. Dazu kommt eine Baubeschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung. Am Beginn dieser Phase sollte dem Auftraggeber klar sein, das das Bauvorhaben in der nun vorliegenden Form realisiert werden soll."

  • Genehmigungsplanung

    „Der Architekt reicht die notwendigen Baugenehmigungsanträge im Namen des Bauherrn bei der zuständigen Behörde ein und erwirkt damit die Baugenehmigung. Auch bei "genehmigungsfreien" Bauprojekten müssen die entsprechenden Unterlagen angefertigt und eingereicht werden.“

  • Ausführungsplanung

    „Nach Erteilung der Baugenehmigung (bzw. nach einer bestimmten Frist bei "genehmigungsfreien" Vorhaben) fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1 : 50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben bis zum Maßstab 1 : 1."

  • Vorbereitung der Vergabe

    „Der Architekt arbeitet eine Massenberechnung und Leistungsbeschreibung auf Basis der Ausführungspläne für die Handwerker aus, aufgeteilt in verschiedene "Gewerke" (wie z. B. Maurer-, Maler-, Dachdecker-Arbeiten usw.) und versendet diese als Ausschreibung an Firmen.“

  • Mitwirkung bei der Vergabe

    „Wenn die Angebote eingegangen sind und vom Architekten geprüft wurden, werden schließlich die Aufträge durch den Bauherren vergeben. Danach erstellt der Architekt den Kostenanschlag.“

  • Bauleitung

    „In dieser Phase kontrolliert und koordiniert der Architekt die Arbeiten auf der Baustelle. Wenn ein Auftrag ausgeführt wurde, nimmt der Architekt die geleisteten Arbeiten mit dem Bauherrn ab und prüft die eingehenden Rechnungen.“

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